Abstract: Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat von Ständerat Paul Rechsteiner 19.3942 «Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)» vom 21. Juni 2019, das einen Bericht fordert, der sich mit der Arbeitsdefinition zu Antisemitismus der IHRA auseinandersetzt und ihren Nutzen in der Sensibilisierungs-, Beratungs- und Interventions-, Forschungs- und Justizarbeit darlegt. Der Bundesrat hat das Postulat zur Annahme empfohlen und ausgeführt, dass der Bericht zusätzlich die Möglichkeit bietet, die Politik gegen Antisemitismus in der Schweiz zu analysieren und gegebenenfalls weiterführende Massnahmen zu empfehlen. Der Bericht des Bundesrates fasst die Ergebnisse zweier Studien zusammen: Eine juristische Analyse der Arbeitsdefinition der IHRA und eine Evaluation der Massnahmen gegen Antisemitismus auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Im ersten Teil geht der Bericht auf die Entstehungsgeschichte der Arbeitsdefinition ein und legt dar, wie die Arbeitsdefinition durch andere Staaten und internationale Organisationen angenommen und verwendet wird. Die einzelnen Elemente der Arbeitsdefinition werden analysiert, um diese zu konkretisieren, Unklarheiten zu beseitigen und Lücken zu identifizieren. Der Bundesrat folgert, dass er den Wert und die praktische Relevanz der rechtlich nicht bindenden Arbeitsdefinition der IHRA als Leitfaden für die Identifikation antisemitischer Vorfälle anerkenne. Insbesondere könne sie Ausgangspunkt für die Formulierung spezifischer, auf den jeweiligen Anwendungsbereich und Anwendungszweck ausgerichteter Definitionen sein, wobei diese mit den nötigen Vorbehalten zum Schutz der Meinungsfreiheit zu versehen seien. Eine explizite Bestätigung eines nicht bindenden internationalen Textes durch die Schweizer Behörden sei dagegen ungewöhnlich und vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Im zweiten Teil geht der Bericht auf die Massnahmen gegen Antisemitismus auf nationaler und internationaler Ebene ein und würdigt den Einsatz als breit und vielfältig. Konkret schätzt er das Ausmass des Antisemitismus, der Akzeptanz und der Bedrohungslage der Jüdinnen und Juden in der Schweiz ein, gibt einen kursorischen, aber repräsentativen Überblick über die Massnahmen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene und schliesst mit einer Reihe von Empfehlungen für einen umfassenderen und konsequenteren Einsatz gegen Rassismus und Antisemitismus in der Schweiz. Konkret könne mit einer besseren Koordination auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus geklärt, der Austausch gestärkt und eine gemeinsame strategische Planung gefördert werden. Diese Vorschläge werden auf Bundesebene von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) und der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) im Rahmen ihrer Kompetenzen umgesetzt werden. Im Rahmen ihrer Koordinationsaufgaben werden sie vermehrt dazu beitragen, dass gesamtschweizerisch Synergien genutzt und eine landesweite Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus weiterentwickelt werden kann.